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Der Weg

1. Nothelferkurs absolvieren

Spätestens bei der Anmeldung zur Theorieprüfung muss eine gültige Bestätigung des Nothelferkurses vorliegen. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre lang gültig und kann schon mit 16 Jahren oder noch früher absolviert werden. Der Nothelferkurs kann beim Samariterverband absolviert werden.

Samariterverein Pfäffikon SZ | Samariterverein Freienbach

Falls Du schon im Besitz einer anderen Kategorie bist, musst Du keinen Nothelferkurs mehr ablegen.

2. Formular ausfüllen

Bestellen des Antragsformulars (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Erhältlich bei uns oder beim Strassenverkehrsamt.

  • Formular ausfüllen
  • Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt durchführen (Gesuch mitnehmen)
  • Aktuelles farbiges Passfoto (Format ca. 35 x 45 mm) erstellen
  • Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung bei der Einwohnerkontrolle einholen (ID und 2 Fotos mitnehmen)
  • Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis in Kopie beilegen
  • Nothelferausweis im Original beilegen

Formular

3. Theorieprüfung

Die Theorieprüfung ist frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich.

Falls Du schon im Besitz einer anderen Kategorie bist, musst Du keine Theorieprüfung mehr ablegen.

Vorbereitung zur Theorieprüfung

4. Lernfahrausweis

Der Lernfahrausweis wird Dir nach bestandener Theorieprüfung vom Strassenverkehrsamt zugestellt.

5. Fahrstunden

Nach bestandener Theorieprüfung und erhaltenem Lernfahrausweis, kann es mit den praktischen Fahrstunden losgehen.

6. Verkehrskunde

Sobald Du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, spätestens jedoch vor der Anmeldung für die praktische Führerprüfung, musst Du den obligatorischen Verkehrskundenkurs absolvieren.

Falls Du schon im Besitz einer anderen Kategorie bist, musst Du keine Verkehrskunde mehr ablegen.

7. Praktische Führerprüfung

Zur praktischen Prüfung darfst Du Dich selber anmelden. Wir können dies aber auch gerne für Dich übernehmen. Bestehst Du die Prüfung, bekommst Du einen neuen Führerausweis.

8. Zweiphasenausbildung

Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen WAB-TAG absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen WAB-Kurs 1 besucht hat.

Kategorie A1: max. 50ccm / max. 45 km/h A1: max. 125ccm / max. 11kW A: max. 35kW A: min. 35kW
Grundkurs 1, 2, 3 1, 2, 3 1, 2, 3 1, 2, 3
Mindestalter 15 Jahre 16 Jahre bis 18 Jahre 18 Jahre min. 2 Jahre A Fahrpraxis 35kW
Gültigkeit Lernfahrausweis 4 Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs 4 Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs 4 Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs 4 Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs
Anforderung Sameriterkurs nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist.
Verkehrskunde Ja nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist.
Prüfung Ja Ja, ausgenommen bei Besitz Kat. B Ja Ja, nach zweijähriger Fahrpraxis