1. Nothelferkurs absolvieren
Spätestens bei der Anmeldung zur Theorieprüfung muss eine gültige Bestätigung des Nothelferkurses vorliegen. Der Nothelfer-Ausweis ist 6 Jahre lang gültig und kann schon mit 16 Jahren oder noch früher absolviert werden. Der Nothelferkurs kann beim Samariterverband absolviert werden.
Samariterverein Pfäffikon SZ | Samariterverein Freienbach
Falls Du schon im Besitz einer anderen Kategorie bist, musst Du keinen Nothelferkurs mehr ablegen.
2. Formular ausfüllen
Bestellen des Antragsformulars (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises). Erhältlich bei uns oder beim Strassenverkehrsamt.
- Formular ausfüllen
- Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt durchführen (Gesuch mitnehmen)
- Aktuelles farbiges Passfoto (Format ca. 35 x 45 mm) erstellen
- Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung bei der Einwohnerkontrolle einholen (ID und 2 Fotos mitnehmen)
- Pass / Identitätskarte / Ausländerausweis in Kopie beilegen
- Nothelferausweis im Original beilegen
3. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung ist frühestens 1 Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich.
Falls Du schon im Besitz einer anderen Kategorie bist, musst Du keine Theorieprüfung mehr ablegen.
Vorbereitung zur Theorieprüfung
4. Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird Dir nach bestandener Theorieprüfung vom Strassenverkehrsamt zugestellt.
5. Fahrstunden
Nach bestandener Theorieprüfung und erhaltenem Lernfahrausweis, kann es mit den praktischen Fahrstunden losgehen.
6. Verkehrskunde
Sobald Du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, spätestens jedoch vor der Anmeldung für die praktische Führerprüfung, musst Du den obligatorischen Verkehrskundenkurs absolvieren.
Falls Du schon im Besitz einer anderen Kategorie bist, musst Du keine Verkehrskunde mehr ablegen.
7. Praktische Führerprüfung
Zur praktischen Prüfung darfst Du Dich selber anmelden. Wir können dies aber auch gerne für Dich übernehmen. Bestehst Du die Prüfung, bekommst Du einen neuen Führerausweis.
8. Zweiphasenausbildung
Seit dem 1. Dezember 2005 wird der Führerausweis für 3 Jahre auf Probe abgegeben. In diesen 3 Jahren muss neu noch 1 WAB Kurs besucht werden.
Falls Du schon im Besitz einer anderen Kategorie bist und den WAB-Kurs abgeschlossen hast, musst Du ihn nicht nochmals besuchen.
Kategorie | A1 max 50ccm Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren / max. 45 km/h | A1 max 125ccm max 11kW | A beschränkt max 35kW Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg. | A unbeschränkt min. 35kW Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg. |
Grundkurs | 1 und 2 | 1 und 2 | 1 bis 3 oder 2a und 3 | 1 bis 3 oder 2a und 3 |
Mindestalter | 15 Jahre | 16 Jahre | 18 Jahre | 2 Jahre A beschränkt |
Gültigkeit Lernfahrausweis | 4Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs | 4Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs | 4Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs | 4Monate ohne Grundkurs 16 mit Grundkurs |
Anforderung | Sameriterkurs | nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. | nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. | nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. |
Verkehrskunde | Ja | nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. | nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. | nein wenn eine Andere Kat. vorhanden ist. |